Der Schießsport ist weisungsgebunden, durch Gesetz und Ordnung fest geregelt.
1. Der Schießsport im Kyffhäuserbund wird weisungsgebunden gemäß der Schießsportordnung des Kyffhäuserbundes durchgeführt. Alle Mitglieder des Kyffhäuserbundes und seiner Gliederungen sind daran gebunden. Die gesetzlich genehmigte Schießsportordnung und die einzelnen Richtlinien sind von allen Mitgliedern des Kyffhäuserbundes zu befolgen. Die Ebenen der Schießsportorganisation (III) und der Bearbeitungsablauf (Bedürfnisrichtlinien) gemäß §14 WaffG, sind demzufolge zu beachten bzw. einzuhalten
2. Der Bundesschießwart und die von ihm Beauftragten (Schießwarte, Schießleiter) sind stellvertretend für die Einhaltung und Durchführung in jedem Einzelfall verantwortlich. Sie handeln im Auftrag des Vertretungsberechtigten Bundesvorstandes für den Bund als anerkannter Schießsportverband. Sie sind von den Vorständen der jeweiligen Gliederung dabei zu unterstützen.
3. Die Einhaltung der Schießsportordnung aller Ebenen wird durch die Kreis- und Landesschießwarte überwacht, gemäß den Überprüfungsrichtlinien. Auf Beschluss der Bundesversammlung, als höchstes Organ des Bundes, hat der Bundessportausschuss die Aufgabe jährlich die Auswertung der Überprüfungen (Berichte und Erhebungsbogen, etc.) auszuwerten und notwendige Maßnahmen, die sich aus den Prüfungen ergeben, festzulegen. Dies wird dem Schießsportbeauftragten des Bundes vom Bundesschießwart vorgelegt. Er zieht bei Bedarf die erforderlichen Konsequenzen.
4. Die erforderliche Mitgliedschaft im Kyffhäuserbund muss in jedem Falle gegeben sein, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. Gästeschießen müssen vorher angemeldet sein und die Namenslisten müssen wie die Mitgliederlisten beim Bund vorliegen.
Bei Abweichung und Nichtbefolgen der Beschlüsse und Richtlinien etc. wird der Verantwortliche zur Haftung herangezogen bzw. mit Sanktionen belegt.
5. Die jeweils Verantwortlichen in allen Gliederungen haben den Schießsport innerhalb ihrer Bereiche zu beaufsichtigen und durch jede ihnen geeignet erscheinende Maßnahme zu fördern. Hierzu
gehören regelmäßige Schulungen und von Zeit zu Zeit erforderliche Belehrungen und Besuche von Fachtagungen für geeignetes und erforderliches Personal.
Das Schießen im Kyffhäuserbund wird ausschließlich nach sportlichen Grundsätzen betrieben. Alle Sportschützen erkennen mit ihrer Teilnahme die Regeln unserer Schießsportordnung und Richtlinien an
und haben sich unseren Bestimmungen zu unterwerfen.
Militärische Übungen etc. sind dem hoheitlichen Bereich vorbehalten. Auch einzelne Disziplinen sind daher im Kyffhäuserbund untersagt und verboten.
Der Bundesvorstand
2009/5
Kyffhäuserbund e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Schmidtstr. 13
65385 Rüdesheim am Rhein
Tel.: 0 67 22/943 66 13 Fax: 0 67 22/943 66 14
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